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   VGH Bayern, 30.07.2020 - 11 CS 20.1697   

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https://dejure.org/2020,24509
VGH Bayern, 30.07.2020 - 11 CS 20.1697 (https://dejure.org/2020,24509)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2020 - 11 CS 20.1697 (https://dejure.org/2020,24509)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 11 CS 20.1697 (https://dejure.org/2020,24509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3, § 4 Abs. 5, § 4 Abs. 6, § 4 Abs. 7, § 4 Abs. 10
    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

  • rewis.io

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 14.19

    Das Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems wird durch das

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 11 CS 20.1697
    bb StVG für die Eintragung dieser Ordnungswidrigkeit im Zeitpunkt der Entziehung der Fahrerlaubnis noch nicht abgelaufen war und daher auch kein Verwertungsverbot gemäß § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG eingetreten ist (vgl. insoweit BayVGH, U.v. 18.6.2019 - 11 BV 18.778 - juris Rn. 21 ff., bestätigt durch BVerwG, U.v. 18.6.2020 - 3 C 14.19 - bisher nur als Pressemitteilung verfügbar; https://www.bverwg.de/de/pm/2020/35).
  • VGH Bayern, 18.06.2019 - 11 BV 18.778

    Begrenzung des Tattagprinzips durch absolutes Verwertungsverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 11 CS 20.1697
    bb StVG für die Eintragung dieser Ordnungswidrigkeit im Zeitpunkt der Entziehung der Fahrerlaubnis noch nicht abgelaufen war und daher auch kein Verwertungsverbot gemäß § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG eingetreten ist (vgl. insoweit BayVGH, U.v. 18.6.2019 - 11 BV 18.778 - juris Rn. 21 ff., bestätigt durch BVerwG, U.v. 18.6.2020 - 3 C 14.19 - bisher nur als Pressemitteilung verfügbar; https://www.bverwg.de/de/pm/2020/35).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2020 - 3 M 158/20

    Rechtsnatur der Entscheidung nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 3 StVG

    Der Fahrerlaubnisbehörde kommt insoweit kein Ermessensspielraum zu, weshalb auch für Verhältnismäßigkeitserwägungen grundsätzlich kein Raum ist (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - 11 CS 20.1697 - und vom 10. Juli 2019 - 11 CS 19.1018 - beide juris; OVG Saarl, Beschluss vom 23. Juli 2020 - 1 B 196/20 - juris Rn. 10).
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