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VGH Bayern, 30.07.2020 - 11 CS 20.1697 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StVG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3, § 4 Abs. 5, § 4 Abs. 6, § 4 Abs. 7, § 4 Abs. 10
Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem - rewis.io
Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem ...
Verfahrensgang
- VG München, 08.07.2020 - M 6 S 20.2061
- VGH Bayern, 30.07.2020 - 11 CS 20.1697
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 14.19
Das Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems wird durch das …
Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 11 CS 20.1697
bb StVG für die Eintragung dieser Ordnungswidrigkeit im Zeitpunkt der Entziehung der Fahrerlaubnis noch nicht abgelaufen war und daher auch kein Verwertungsverbot gemäß § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG eingetreten ist (vgl. insoweit BayVGH, U.v. 18.6.2019 - 11 BV 18.778 - juris Rn. 21 ff., bestätigt durch BVerwG, U.v. 18.6.2020 - 3 C 14.19 - bisher nur als Pressemitteilung verfügbar; https://www.bverwg.de/de/pm/2020/35). - VGH Bayern, 18.06.2019 - 11 BV 18.778
Begrenzung des Tattagprinzips durch absolutes Verwertungsverbot
Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 11 CS 20.1697
bb StVG für die Eintragung dieser Ordnungswidrigkeit im Zeitpunkt der Entziehung der Fahrerlaubnis noch nicht abgelaufen war und daher auch kein Verwertungsverbot gemäß § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG eingetreten ist (vgl. insoweit BayVGH, U.v. 18.6.2019 - 11 BV 18.778 - juris Rn. 21 ff., bestätigt durch BVerwG, U.v. 18.6.2020 - 3 C 14.19 - bisher nur als Pressemitteilung verfügbar; https://www.bverwg.de/de/pm/2020/35).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2020 - 3 M 158/20
Rechtsnatur der Entscheidung nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 3 StVG
Der Fahrerlaubnisbehörde kommt insoweit kein Ermessensspielraum zu, weshalb auch für Verhältnismäßigkeitserwägungen grundsätzlich kein Raum ist (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - 11 CS 20.1697 - und vom 10. Juli 2019 - 11 CS 19.1018 - beide juris; OVG Saarl…, Beschluss vom 23. Juli 2020 - 1 B 196/20 - juris Rn. 10).